Übertragung des Wiederkaufsrechts
Eine Umschreibung eines gesamten Dauerkarten-Auftrags und Übertragung des Wiederkaufsrechts auf eine andere Person beziehungsweise Firma ist nicht möglich. Ledigliche einzelne Plätze aus einer Dauerkartenreservierung oder -buchung können auf den tatsächlichen Kartennutzer umgeschrieben werden. Hierbei wird eine Gebühr in Höhe von 20 Euro je Dauerkarte erhoben.
Dauerkarten können jederzeit an andere Personen weitergegeben werden.